AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Ferienwohnungsaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der
überlassenen Ferienzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche
Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Flächen außerhalb der
angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung und können von der Zahlung einer zusätzlichen
Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine
Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienwohnung
zustande. Der Ferienwohnung steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Ferienwohnung und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er der Ferienwohnung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungaufnahmevertrag, sofern der Ferienwohnung eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die Ferienwohnung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ferienwohnung unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss
darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Ferienwohnungleistung geeignet ist, den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienwohnung in der
Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Ferienwohnung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienwohnung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
der Ferienwohnung an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und
ändert sich die gesetztliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise
entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die
Obergrenze um weitere 5%. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der
Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das
Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
4. Die Preise können von der Ferienwohnung ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Ferienwohnung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Ferienwohnung dem
zustimmt.
5. Rechnungen der Ferienwohnung sind sofern nichts anders vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Ferienwohnung ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist die Ferienwohnung berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für
jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an
die Ferienwohnung zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen,
trägt der Kunde.
6. Die Ferienwohnung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Ferienwohnungaufnahmevertrag schriftlich vereinbart
werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung der Ferienwohnung aufrechnen oder mindern.
8. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Ferienwohnung und gegebenenfalls
gegen Berechnung mitgebracht werden.
IV. Stornierung des Kunden (Abbestellung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Ferienwohnung )
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Ferienwohnung geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Ferienwohnung zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem
dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertagliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Ferienwohnung und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin den Vertrag
stornieren ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Ferienwohnung auszulösen.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Ferienwohnung die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Der Ferienwohnung steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den
Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
V. Stornierung der Ferienwohnung
1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienwohnung in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienwohnung im
Rahmen auf sein Recht zur Stornierung binnen einer von der Ferienwohnung festgesetzten Frist
nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienwohnung nicht zur festen Buchung
im Rahmen einer von der Ferienwohnung festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in
diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Ferienwohnungaufnahmevertrag zustande kommt und die
ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer von der Ferienwohnung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist die Ferienwohnung zum Rücktritt vom Ferienwohnungaufnahmevertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Ferienwohnung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
-Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Ferienwohnung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Ferienwohnungleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnung zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienwohnung entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.
5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen
kann die Ferienwohnung unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein
Schadensersatzanspruch der Ferienwohnung gegen den Kunden entstehen, so kann die Ferienwohnung
den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall
entsprechend. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein
oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn
es nicht ausdrücklich im Ferienwohnungaufnahmevertrag schriftlich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer
vorausbezahlt wurde, hat die Ferienwohnung das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Ferienwohnung herleiten kann. Ansprüche der Ferienwohnung aus Klausel IV bleiben von dieser
Regelung unberührt.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Ferienwohnung spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Gast nicht dafür, dass die Zimmer zu
diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und das Zimmer freigibt,
kann die Ferienwohnung den vollen Preis für den weiteren Tag fordern. Weitergehende
Schadensersatzansprüche der Ferienwohnung bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises
unberührt. Muss die Ferienwohnung Gäste wegen der verspäteten Räumung in eine anderen Ferienwohnung unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen, dass der Ferienwohnung kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung der Ferienwohnung
1. Die Ferienwohnung haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungaufnahmevertrag. Schadenersatzansprüche des Kunden
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Ferienwohnung die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienwohnung beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Ferienwohnung
beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung auftreten, wird
die Ferienwohnung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Ferienwohnung rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €
3.500,00.
Die Haftung
besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände
belassen wurden, verschlossen waren.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten
des Kunden nachgesandt. Die Ferienwohnung bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach
werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine
Vernichtung vor.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Änderungen oder Ergänzungen des Ferienwohnungaufnahmevertrages oder dieser Klausel, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungaufnahme bedürfen
der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz der Ferienwohnung
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz der Ferienwohnung. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat gilt als Gerichtsstand der Sitz der Ferienwohnung.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Ferienwohnungaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt
möglichst nahe kommt.